In der malerischen Stadt Arnsberg in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, steht der Oberfreistuhl als Zeugnis der reichen Geschichte mittelalterlicher Rechtsprechung und Verwaltung. Diese historische Stätte, einst ein Zentrum gerichtlicher Aktivitäten, bietet einen faszinierenden Einblick in die Vergangenheit, wo die Echos alter Urteile noch immer durch die Luft zu flüstern scheinen.
Der Oberfreistuhl in Arnsberg war ein zentraler Gerichts- und Versammlungsort für die mittelalterliche Femegerichtsbarkeit während des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit. Seine Bedeutung wuchs besonders nach der Arnsberger Reformation von 1437, die die Rechte und Pflichten der Femegerichte kodifizierte und ein Rahmenwerk schuf, das die gerichtliche Landschaft für viele Jahre prägen sollte.
Aufzeichnungen über ein Gericht in der Grafschaft Arnsberg reichen bis ins Jahr 1174 zurück, als ein Dokument den Freigrafen Gevehardus erwähnte, der Spenden an die neu gegründete Abtei Oelinghausen bestätigte. Anfangs gab es nur einen Freigrafen, der über eine weite Region wachte, doch mit dem wachsenden Einfluss der Kölner Erzbischöfe nahm die Zuständigkeit des Arnsberger Gerichts etwas ab. Dennoch erlebten die Femegerichte im späten 14. Jahrhundert eine Wiederbelebung, als sie mit dem Landfrieden von Kaiser Karl IV. im Jahr 1371 verknüpft wurden.
Die Kölner Kurfürsten, als territoriale Herren des Herzogtums Westfalen, begannen, erheblichen Einfluss auf die Femegerichtsbarkeit auszuüben. Im 14. Jahrhundert sicherten sie sich entscheidende Rechte bei der Ernennung von Freigrafen und wurden somit zu den obersten Aufsehern des gesamten Vehmischen Systems. Im Jahr 1422 erhielten sie die Befugnis, Generalversammlungen einzuberufen, um umfassende gerichtliche Angelegenheiten zu klären.
Die Bedeutung des Arnsberger Gerichts stieg in dieser Zeit erheblich, mit großen Versammlungen zur Beilegung von Streitigkeiten. Besonders 1420 fand eine bedeutende Zusammenkunft statt, um einen Konflikt zu schlichten, bei der 15 Freigrafen aus verschiedenen Teilen Westfalens, 31 adlige Freischöffen, über 200 Laienfreischöffen und Vertreter zahlreicher Städte anwesend waren. Solche Versammlungen unterstrichen die wachsende Bedeutung des Gerichts.
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Die Arnsberger Reformation von 1437 war ein bedeutendes Ereignis, das namhafte Persönlichkeiten wie Erzbischof Dietrich II. von Moers und seinen Bruder, Bischof Heinrich II. von Münster, anzog. Diese Versammlung klärte die Rechte und Institutionen der Femegerichte und setzte einen rechtlichen Präzedenzfall, der Jahrzehnte überdauern sollte. Obwohl die Bestätigung der Reformation durch Kaiser Sigismund unsicher bleibt, wurde sie zunächst von Kaiser Friedrich III. anerkannt, der später versuchte, die Vehmgerichte durch die Frankfurter Reformation von 1442 zu reformieren.
Im Jahr 1483 verfügte Friedrich III., dass die Generalversammlungen der Freigerichte fortan ausschließlich am Arnsberger Oberfreistuhl stattfinden sollten. Diese Entscheidung festigte Arnsbergs Status als zentrales Justizzentrum, das sogar Dortmund übertraf. Das Gericht behielt weiterhin erheblichen Einfluss, veranstaltete große Versammlungen und diente als wichtige Berufungsinstanz für andere Femegerichte.
Trotz seiner glanzvollen Geschichte begann der Niedergang des Oberfreistuhls, als konkurrierende Gerichte auftauchten und seine Zuständigkeit und Reichweite schwächten. Der Tod des letzten Oberfreigrafen, Franz-Wilhelm Engelharts, im Jahr 1835 markierte das Ende einer Ära. Dennoch fand die letzte Gerichtssitzung am 19. August 1786 an der Femegerichtsstätte Kracht bei Allendorf statt und beendete Jahrhunderte richterlicher Tradition.
Heute ist der Freiluft-Gerichtsbereich eine ruhige, von Bäumen gesäumte Senke in der Nähe der Oleypforte, unterhalb der Arnsberger Burg. Mit einer Größe von 18 mal 35 Metern verfügt es über eine Nachbildung des Richtertisches, die die Feierlichkeit vergangener Verhandlungen wachruft. Im Jahr 1819 vom preußischen Staat erworben, wird die Stätte unter der Bedingung erhalten, dass keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Stadt Arnsberg sorgt in Zusammenarbeit mit dem Arnsberger Heimatbund für die Pflege des Denkmals, das seit 1986 als Kulturerbe gelistet ist.
Ein Besuch des Oberfreistuhls ist nicht nur eine Reise durch die Zeit; es ist eine Gelegenheit, an der Schnittstelle von Geschichte und Legende zu stehen. Die Stätte lädt euch ein, über die Komplexität mittelalterlicher Rechtsprechung nachzudenken und dabei die ruhige Schönheit ihrer Umgebung zu genießen. Ob ihr Geschichtsinteressierte seid oder einfach neugierig, der Oberfreistuhl bietet ein fesselndes Erlebnis, das die Vergangenheit mit der Gegenwart im Herzen von Arnsberg verbindet.
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